Information für die Betreiber von Hauskläranlagen
1982 für die Entsorgung des Klärschlamms aus den Hauskläranlagen in Dithmarschen geründet hat der Abwasserverband Dithmarschen sein Tätigkeitsfeld zum 1. Januar 2026 an die beiden Wasserverbände Norder- und Süderdithmarschen abgegeben. Für einen reibungslosen Übergang wurden Verträge zwischen den Wasserverbänden und den Mitgliedsgemeinden geschlossen. Zum 31.12.2025 war alles unter Dach und Fach und die Entleerung der Hauskläranlagen wird nun von den beiden Verbänden geregelt. Wichtig für die Kunden: in 2026 wird sich nur der Briefkopf der Rechnungen ändern, ansonsten aber nichts. Auch die Entsorgungsgebühr beliebt unverändert.
In Norderdithmarschen sind davon folgende Gemeinden betroffen:
Barkenholm, Bergewöhrden, Büsum, Büsumer Deichhausen, Dellstedt, Delve, Dörpling, Fedderingen, Friedrichsgabekoog, Gaushorn, Glüsing, Groven, Hedwigenkoog, Hellschen-Heringsand-Unterschaar, Hemme, Hennstedt, Hillgroven, Hollingstedt, Hövede, Karolinenkoog, Kleve, Krempel, Lehe, Linden, Lunden, Neuenkirchen, Norddeich, Norderheistedt, Norderwöhrden, Oesterdeichstrich, Oesterwurth, Ostrohe, Pahlen, Rehm-Flehde-Bargen, Reinsbüttel, Sankt Annen, Schalkholz, Schlichting, Schülp, Stelle-Wittenwurth, Strübbel, Süderdeich, Süderdorf, Süderheistedt, Tellingstedt, Tielenhemme, Wallen, Warwerort, Weddingstedt, Welmbüttel, Wesselburen, Wesselburener Deichhausen, Wesselburenerkoog, Wesseln, Westerborstel, Westerdeichstrich, Wiemerstedt, Wrohm
Mindeststandards für Hauskläranlagen
Das Land Schleswig-Holstein hat ein erhebliches Interesse daran, dass alle Abwässer die in Gräben, Flüsse, Seen oder auch im Grundwasser entsorgt werden, einem umweltverträglichem Standard entsprechen. Davon besonders betroffen sind auch die rd. 57.000 dezentralen Hauskläranlagen im Land.
In einem Erlass des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 18.03.2008 hat das Land Schleswig-Holstein in Verbindung mit der einschlägigen Norm DIN 4261 die Mindeststandards für Hauskläranlagen neu geregelt und die Zuständigkeiten festgelegt.
In diesem Zusammenhang ergeben sich für den Betreiber (Eigentümer) einer Hauskläranlage bestimmte Anforderungen hinsichtlich des Betriebes und der Wartung.
Der Wasserverband Norderdithmarschen ist in seinen Mitgliedsgemeinden für die Organisation und Durchführung der Schlammabfuhr in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg zuständig. Grundsätzlich ist eine 2-jährliche Schlammabfuhr oder die so genannte bedarfsorientierte Schlammabfuhr möglich.
Bei der bedarfsorientierten Entschlammung muss jährlich eine Schlammspiegelmessung in allen Kammern durchgeführt werden.
„Technisch nachgerüstete“ Hauskläranlagen (technisch belüftet) werden auch weiterhin grundsätzlich bedarfsorientiert entschlammt.
Ansprechpartner in unserem Haus ist Michael Schwarz unter Telefonnummer 0481 / 901-19
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Informationen vom Kreis Nordfriesland, Schleswig-Flensburg bzw. Rendsburg-Eckernförde
- Informationen vom Kreis Dithmarschen
- Wartungsunternehmen Kreis Nordfriesland
- Wartungsunternehmen Kreis Schleswig-Flensburg
- Wartungsunternehmen Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Merkblatt vom MLUR
Für die Beantwortung weiterer Fragen zum Thema Schlammabfuhr steht Ihnen unser zuständiger Mitarbeiter Herr Schwarz unter der Rufnummer (0481) 90 119 gern zur Verfügung.