Information für die Betreiber von Hauskläranlagen
Das Land Schleswig-Holstein hat ein erhebliches Interesse daran, dass alle Abwässer die in Gräben, Flüsse, Seen oder auch im Grundwasser entsorgt werden, einem umweltverträglichem Standard entsprechen. Davon besonders betroffen sind auch die rd. 57.000 dezentralen Hauskläranlagen im Land.
In einem Erlass des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 18.03.2008 hat das Land Schleswig-Holstein in Verbindung mit der einschlägigen Norm DIN 4261 die Mindeststandards für Hauskläranlagen neu geregelt und die Zuständigkeiten festgelegt.
In diesem Zusammenhang ergeben sich künftig für den Betreiber (Eigentümer) einer Hauskläranlage Änderungen hinsichtlich des Betriebes und der Wartung.
Der Wasserverband Norderdithmarschen ist in seinen Mitgliedsgemeinden für die Organisation und Durchführung der Schlammabfuhr in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg zuständig. Grundsätzlich ist eine 2-jährliche Schlammabfuhr oder die so genannte bedarfsorientierte Schlammabfuhr möglich.
Bei der bedarfsorientierten Entschlammung muss jährlich eine Schlammspiegelmessung in allen Kammern durchgeführt werden.
„Technisch nachgerüstete“ Hauskläranlagen (technisch belüftet) werden auch weiterhin grundsätzlich bedarfsorientiert entschlammt.
Ansprechpartner in unserem Haus ist Michael Schwarz unter Telefonnummer 0481 / 901-19
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Informationen vom Kreis Nordfriesland, Schleswig-Flensburg bzw. Rendsburg-Eckernförde
- Informationen vom Kreis Dithmarschen
- Wartungsunternehmen Kreis Nordfriesland
- Wartungsunternehmen Kreis Schleswig-Flensburg
- Wartungsunternehmen Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Merkblatt vom MLUR
Für die Beantwortung weiterer Fragen zum Thema Schlammabfuhr steht Ihnen unser zuständiger Mitarbeiter Herr Schwarz unter der Rufnummer (0481) 90 119 gern zur Verfügung.