Der Wasserverband Norderdithmarschen
Er ist per öffentlich-rechtlichem Vertrag mit seinen Verbandsgemeinden verantwortlich für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Er dient dem öffentlichen Wohl und arbeitet nicht gewinnorientiert. Die Organe des WVND sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand.
Geschichtliches
- 1951: Gründung des Wasserverbandes Norderdithmarschen am 21. Juni
- 1953: Bau des Wasserwerkes Linden
- 1954: Inbetriebnahme des Wasserwerks Linden
- 1974: Erweiterung des Wasserwerks
- 2002: Aufgabenerweiterung um die Abwasserbeseitigung
- 2020: Bau des neuen Wasserwerks Linden
- 2025: Inbetriebnahme des neuen Wasserwerks Linden
Mitgliedsgemeinden
78 Gemeinden in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde mit rd. 55.000 Einwohnern.
Verbandsversammlung
Die Gemeinden sind Mitglieder des WVND und gehören der Verbandsversammlung an. Diese ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan des WVND und tagt mindestens einmal im Jahr. Die Vertreter der Gemeinden sind die jeweiligen Bürgermeister:innen.
Der Vorstand
Der Vorstand leitet den Verband in Übereinstimmung mit den von der Verbandsversammlung beschlossenen Grundsätzen. Der Vorstand besteht aus acht Mitgliedern der Verbandsversammlung, von denen eine Person zum Verbandsvorsteher und eine zur Stellvertretung gewählt ist.
Bei der Zusammensetzung ist das Regionalprinzip berücksichtigt, nach dem laut Satzung des Wasserverbandes jedes Amtsgebiet durch mindestens ein Vorstandsmitglied vertreten ist.
Der oder die Verbandsvorsteher:in vertritt den Vorstand allein, bereitet die Beschlüsse des Vorstandes vor und führt die Beschlüsse des Vorstandes sowie der Verbandsversammlung aus.