Der Wasserverband Norderdithmarschen
Er ist per öffentlich-rechtlichem Vertrag mit seinen Verbandsgemeinden verantwortlich für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Er dient dem öffentlichen Wohl und ist nicht auf die Profitmaximierung ausgerichtet. Die Organe des WVND sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand.
Geschichtliches
- 21. Juni 1951: Gründung des Wasserverbandes Norderdithmarschen
- 1953: Bau des Wasserwerkes Linden
- 1974: Erweiterung des Wasserwerkes
- 2002: Aufgabenerweiterung um Abwasserbeseitigung
Mitgliedsgemeinden
78 Gemeinden in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde mit rd. 55.000 Einwohnern.
Verbandsversammlung
Die Kommunen-Mitglieder des WVND gehören der Verbandsversammlung an. Diese ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan des WVND und tagt mindestens einmal im Jahr. Die Vertreter der Verbandsmitglieder sind Bürgermeister.
Der Vorstand
Der Vorstand leitet den Verband in Übereinstimmung mit den von der Verbandsversammlung beschlossenen Grundsätzen. Der Vorstand besteht aus acht Bürgermeistern aus der Verbandsversammlung, von denen einer der Verbandsvorsteher und einer dessen Stellvertreter ist.
Bei der Zusammensetzung ist das Regionalprinzip berücksichtigt, nach dem laut Satzung des Wasserverbandes jedes Amtsgebiet durch mindestens ein Vorstandsmitglied vertreten ist.
Der Verbandsvorsteher vertritt den Vorstand allein, bereitet die Beschlüsse des Vorstandes vor und führt die Beschlüsse des Vorstandes sowie der Verbandsversammlung aus.